via Schockwellenreiter

im video ab ca. min 6:40

Justizminister wollen Aufruf von Kinderporno-Seiten deutlicher kriminalisieren“ so lautet der Titel der heise-news.

Im Artikel wird, wie schon gestern an einigen Stellen zu lesen war, von dem Vorhaben der Justizminister berichtet, bereits den Versuch eines Aufrufs von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten strafbar zu machen.

Da ergeben sich jetzt, meiner bescheidenen Meinung nach, einige recht interessante Fragen, gerade in hinblick auf das, kürzlich verabschiedete, „Zugangserschwerungsgesetz“.

Führen wir uns doch nochmal kurz das Dilemma vor Augen das sich das neue Zentrum für neurodegenerative Krankheiten in Berlin, kurz Bundesregierung, mit diesem Gesetz eingebrockt hat.

Wenn Webseiten mit KiPo gesperrt und die anfallenden Daten zur Strafverfolgung genutzt werden ergibt sich das Problem das ja der Aufrufer der sperrseite bis dahin nichts weiter als die sperrseite gesehen hat, womit er, nach der bisherigen Gesetzeslage (soweit ich das verstehe) noch keine Straftat begangen hat, weil ja kein „Konsum“ stattfinden konnte.

In hinblick auf die Aussage, das Gesetz ziele auf die Prävention bzw. die Zufallsfinder ab und soll verhindern das sie „angefixt“ werden, klingt das gar nicht so verkehrt.

Wenn jetzt aber bereits der Versuch eines aufrufes strafbar werden soll, wird das oben beschriebene Dilemma geschickt ausgehebelt, was zuallererst die Frage aufwirft: Zielt das Gesetz dann überhaupt noch auf Prävention ab? Soll es tatsächlich die Zufallsfinder, falls es sie denn überhaupt gibt, verscheuchen?

Rein logisch betrachtet wohl eher nicht.

Nächster Punkt ist ganz klar, soll der versuchte aufruf von KiPo strafbar werden oder der versuchte aufruf einer gesperrten Seite?

Was davon der Fall ist wird sich wohl erst im entsprechenden Gesetzesentwurf zeigen, allerdings zeigt das sehr deutlich was für ein „Dammbruch“ das Gesetz in Wirklichkeit ist.

Denn FALLS tatsächlich der versuchte aufruf einer gesperrten Seite, in Form vom aufruf einer stoppseite, strafbar gemacht werden soll, ist das ein riesiger schritt zur totalen Willkür. Niemanden interessiert es dann noch was auf der gesperrten Seite überhaupt zu sehen ist und ob sie zu Recht gesperrt wurde. Der einzig logische Schritt danach wäre freie DNS-Server ebenfalls zu verbieten.

Falls das Gesetz allerdings so ausformuliert wird das es sich explizit auf KiPo Inhalte bezieht, dann wäre das ja quasi eine Kontrollinstanz für das Sperrgesetz, denn wenn im laufe des Verfahrens nachgewiesen werden könnte das die Webseite keine solche Inhalte vorhält, wäre somit auch die Sperre unbegründet.

Aber egal wie, bisher trifft es ja „nur“ diejenigen die den Standard DNS-Server eines Sperr-Providers nutzen, wobei da die Aussage der guten Frau v.d.L. interessant wird „Wer die Stoppseite zu umgehen versucht, macht sich bewusst strafbar, weil er dann aktiv nach Kinderpornografie sucht.

„Uns“ allen ist klar dass diese Aussage weder logisch noch technisch haltbar ist, aber anhand der Vorgänge zur Durchsetzung des Sperrgesetzes kann man deutlich erkennen dass das keine Hürde mehr für den „Rechtsstaat“ darstellt.

Man darf auf weitere Vorstöße gespannt sein…

Was sagt es…

25. Juni 2009

Was sagt es über eine Regierung aus wenn sie verfassungswidrige Verträge abschließt?

Was sagt es über eine Regierung aus wenn sie ein Gesetz durch verfassungswidrige Verträge begründet?

Was sagt es über eine Regierung aus wenn sie öffentlich und offiziell zugibt auf Grundlage verfassungswidriger Verträge verfassungswidrige Gesetze zu machen?

Was sagt es über eine Medienlandschaft aus wenn sie ignoriert das ihre Regierung verfassungswidrige Gesetze erlässt die sie durch verfassungswidrige Verträge begründet?

Was sagt es über eine Gegenbewegung aus wenn dieser Punkt in ihrem Widerstand nicht ganz oben steht sondern irgendwo „unter ferner liefen“?

Was sagt es über die Bürger eines Landes aus wenn sie kaum ein Wort darüber verlieren das ihre Regierung auf Basis von verfassungswidrigen Verträgen, die sie selbst abgeschlossen hat, verfassungswidrige Gesetze erlässt und darüber hinaus das Gesetz auch noch mit dem Vorhandensein dieser Verträge begründet?

Was sagt das alles über den wert der Verfassung in einem Land aus?

Was sagt das über einen Rechtsstaat mit Grundgesetz aus wenn in ihm verfassungswidrige Gesetze auf Basis verfassungswidriger Verträge erlassen werden, die Regierung das auch offiziell zugibt und es geht KEIN Aufschrei durch die Presse, die Reihen der Bürger und selbst der organisierte Widerstand gegen dieses Gesetz argumentiert tatsächlich immer noch inhaltlich?

Mir persönlich sagt es, dass das Wasser in dem der deutsche Frosch sitzt schon lange kocht. Hoffentlich nicht zu lange.

quelle: http://www.youtube.com/watch?v=_A3tjv0enxU

andere perspektive: http://www.youtube.com/watch?v=glIqWrl0-gQ

…die Bundesregierung sonst Verträge hätte die Verboten wären.

Ich komme auf einen wichtigen Punkt zu sprechen,
der in der öffentlichen Debatte zurzeit kaum diskutiert
wird, der aber ganz entscheidend ist: Es ist eine Tatsache,
dass die Infrastruktur auch ohne Gesetz bereits im
Aufbau ist. Seit dem Frühjahr dieses Jahres gibt es Verträge
zwischen dem BKA und den wichtigsten Providern
in Deutschland, die sich zur Einrichtung einer Sperre
verpflichtet haben.

Ich habe das immer für den falschen Weg gehalten.
Deshalb haben wir folgende Situation: Auch ohne Gesetz
wird es diese Infrastruktur geben, da die Provider
die Verträge pünktlich umsetzen und einhalten werden.
Wenn es aber das Gesetz nicht gibt, dann gäbe es alle datenschutzrechtlichen
und verfahrensrechtlichen Sicherungen,
die wir eingebaut haben, nicht.
Das kann niemand
ernsthaft wollen, auch die Liberalen nicht.

sagte Martin Dörmann, SPD ( Protokoll S.134 )

Darüber hinaus sprechen Sie davon, dass endlich Verträge
legalisiert würden.
Ich sage Ihnen: Das sind Verträge,
die durch Nötigung von Firmen zustande kamen,
denen man gesagt hat: Wenn ihr nicht bereit seid, zu unterschreiben,
werden wir euch öffentlich durch die
Presse schmieren. – Ich halte es rechtsstaatlich für unmöglich,
einen derartigen Vorgang der Nötigung hinterher
gesetzlich abzusichern. Das sage ich in aller Klarheit.
Ich bedaure sehr, dass die Koalition diesen Weg
beschritten hat.

sagte Jörg Tauss, SPD ( Protokoll S.134 )

Wir haben nicht vor, irgendwelche
Verträge zu legalisieren.
Das ist überhaupt nicht
unsere Motivation. Aber Tatsache ist doch, dass es diese
Verträge gibt. Wir müssen diese Realität zur Kenntnis
nehmen.
Ich glaube, es wäre unverantwortlich, wenn wir
an dieser Stelle abwarten würden, bis vielleicht nach längerer
Zeit das Bundesverfassungsgericht darüber geurteilt
hat, ob diese Verträge rechtmäßig sind oder nicht.

Auch ich habe an der Rechtmäßigkeit Zweifel. Aber uns
obliegt es, die Internetnutzerinnen und -nutzer an dieser
Stelle zu schützen.
Ich habe in meinem Redebeitrag schon ausgeführt,
dass wir alle Kritikpunkte, die sich aus der Anhörung ergeben
haben und die den Schutz der Bürgerinnen und
Bürger betreffen, aufgenommen haben. Ich würde mir
wünschen, dass in der öffentlichen Debatte diese Punkte
angemessen berücksichtigt würden.

sagte Martin Dörmann, SPD ( Protokoll S.134 )

So, und das Argument lassen wir mal eine Sekunde auf uns wirken!

Wir brauchen also das Sperrgesetz weil sonst die, von der Bundesregierung bereits abgeschlossenen, Verträge nicht rechtmäßig waren.

Oder im Umkehrschluss: Es gibt Verträge zwischen dem BKA und Providern die selbst nach SPD Meinung verfassungsrechtlich nicht haltbar sind und darum brauchen wir nun das Gesetz um sie rechtmäßig zu machen.

DAS muss man sich doch mal auf der Zunge zergehen lassen.

Es IST so wie Tauss sagt, hier werden Verträge legalisiert. Nicht nur das. Das wird auch offen zugegeben. Es wird OFFEN, LIVE, vor Zuschauern, zu Protokoll, zugegeben das es Verträge gibt die gegen das Grundgesetz sind und um das zu ändern braucht man das Gesetz.

So… und wieso das sonst kaum jemandem auffällt überleg ich mir dann morgen

ps:

Ich sehe
es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und
verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträgen zu Lasten Dritter durch eine
gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren.

Quelle SPD

Offensichtlich ist es also tatsächlich üblich „verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträge“ durch nachträglich hingekotzte gesetze mal eben schnell zu legalisieren. Das dabei dann auch noch mit „dem schutz von daten der internet nutzer“ zu begründen ist eine bodenlose frechheit.

WENN jemand RECHTSWIDRIGE Verträge macht, ist das zu unterbinden, anzuklagen und zu verurteilen. ERST RECHT wenn es unsere geliebte BUNDESREGIERUNG tut.

Aber nein, wer wird sich denn auch selbst anklagen. Da sagen wir lieber offen und ehrlich wie es ist

Die Bundesregierung erklärt das sie verfassungswidrige Verträge abschließt und sie im nachhinein legalisiert. Prima Rechtsstaat.

Ihr alle kennt ihn wahrscheinlich, den Gesetzesentwurf der den Zugang zu kinderpornografischem Material im Internet erschweren soll. Viele reden darüber, regen sich auf, weisen auf die Gefahren hin die dieser Gesetzesentwurf mit sich bringt. Meiner Meinung nach zu recht.

Aber, spielt das alles überhaupt eine Rolle?

Angefangen hat es alles, wie so oft mit Zahlen. Die mittlerweile berühmt berüchtigten 110% Zuwachs bei der „Besitzverschaffung“ von Kinderpornografischem Material mit dem „Tatmittel Internet“.

Desweiteren die Behauptung des Millionen- oder sogar Milliardenmarktes der sich da auf den Kommerziellen Webseiten befinden soll. So etwas lässt sich prüfen. Und es dauert keine fünf Minuten bis man feststellen muss, das da doch was nicht stimmt.

Nichts desto trotz werden eben diese Behauptungen weiterhin in der Politik wiederholt, als „unwiderlegbare Fakten“ oder „Wissen“ verkauft.

Daraus kann man etwas schließen.

Entweder sind diese unsere Volksvertreter Dumm, und wissen nicht das man so etwas nachprüfen kann und das auch, gerade wenn es darum geht ein Gesetz zu erlassen das in die Grundrechte aller eingreift, tun sollte.

Oder sie sind sich dessen vollkommen bewusst, und gehen davon aus das sie ihre „Wahrheit“ schlicht durchs ständige wiederholen durchsetzen können.

Eine dritte Möglichkeit wäre natürlich auch das es ihnen völlig egal ist ob das stimmt oder nicht, und so einfach aus Wahlkampfgründen dafür sind, und halt mal so blind in die Argumente-Schublade der anderen gegriffen haben.

Aber egal welche Variante man für wahrscheinlicher hält. Das ist unsere Regierung? Solche Leute haben bei uns die Macht? Vielmehr „haben die Macht über uns“?

Wenn es sich durchsetzt, aufgrund von Behauptungen, die keiner sachlichen Prüfung auch nur eine Sekunde standhalten,  Gesetzes zu erlassen, dann wird das richtig Gefährlich.

Dabei ist es erst mal völlig egal wie weit das Gesetz in die Grundrechte eingreift.

Welche Behauptung wird dann als nächstes NICHT von unseren Gesetzgebern geprüft sondern direkt in ein Gesetz verwurstet?

Homosexuelle sind Psychisch krank und gefährden die Innere Sicherheit?

Alleinerziehende Mütter ohne Arbeit „vermieten“ ihre Kinder?

Alle FDP Mitglieder sind notorische Steuerhinterzieher?

Erst nach all dem, könnte man noch anfügen wie von Seiten der Regierung Kritiker diffamiert werden. Wie das Gesetz gestaltet ist, welche rechtlichen / verfassungsrechtlichen Mängel es hat. Welche Tore es öffnet und welchen erfolg es verspricht.

Und dann könnte man seine Fantasie spielen lassen und überlegen was diese unsere Regierung wohl wirklich mit diesem Gesetz bezwecken will.

Das ist alles Richtig, und es ist Wichtig.

Aber meiner Meinung nach disqualifiziert die Methode allein schon das Gesetz und diejenigen die es auf diese Art durchsetzen wollen.

Denn wenn dieses Gesetz wirklich Notwendig wäre, hätte es keine falschen Zahlen und keine, nicht belegbaren, Behauptungen gebraucht. Es hätte rechtlich und verfassungsrechtlich einwandfrei formuliert werden können. Es wäre nicht nötig gewesen Kritiker in solchem Ausmaß zu diskreditieren.

Wo seid Ihr am Sonnabend dem 23. Mai? « MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren

Viele von Euch wissen es vielleicht schon, aber am 23. Mai wird unser Grundgesetz 60 Jahre alt .. Heute vor 60 Jahren, am 8. Mai 1949, wurde es vom Parlamentarischen Rat, den deutschen Ländern zur Abstimmung übergeben .. Was für ein Jahrestag! :)

Nachdem wir ja jetzt also den 8. Mai so überaus erfolgreich zelebriert haben, möchte ich Euch fragen: Wo seid Ihr am Sonnabend dem 23. Mai?

Also ich glaube ich werde so am frühen Nachmittags, vielleicht so gegen 14:00 Uhr, einen kleinen Spaziergang rund ums Brandenburger Tor machen .. Der Reichstag ist ja auch so angenehm um die Ecke .. ist bei schönem Wetter bestimmt toll .. vielleicht trifft man da ja jemanden von Euch?

Achso: ich bin der mit den Jonglierbällen :)

Christian; MOGIS

PS: Man kann diese Seite auch weiterzwitschern :)

PPS: So Köln, Hamburg und München sind vielleicht auch nette Orte um sich mit ein paar netten Leuten auf einen Spaziergang zu treffen :)

PPPS: Man sollte vielleicht generell auch nicht die Wirkung von versammelten Menschenmassen so kurz vor einem Anhörungstermin unterschätzen! :)

PPPPS: Es gibt auch testweise eine offene Mailingliste zu dem Thema: 60jahregrundgesetz@domeus.de und natürlich die vom AK Zensur: netz-sperren-diskussion. Ach ja .. und das obligatorische Wiki.

PPPPPS:) Wenn’s sehr gut läuft feiern wir dann auch gleich noch den 128.194-ten Mitzeichner :)

Neues & Lesenwertes

6. Mai 2009

Hier eine Ankündigung von der Regierung, mehr tun zu wollen, da eine Meldung, ein Kinderpornoring sein hochgenommen worden: Beinahe könnte man glauben, der Staat hätte den Kampf gegen Kinderpornographie im Griff. Doch weit gefehlt. Hilf- und machtlos stehen Ermittler den kriminellen Netzwerken gegenüber.

Ein Gastbeitrag von Lutz Donnerhacke

Seit einigen Monaten geht durch die deutsche Poltik- und Netzszene ein Sperrgespenst um. Pressemittelungen, Tagungen und Blogs wechseln sich mit öffentlichen Verlautbarungen ab. Grob gesagt spaltet sich die interessierte Öffentlichkeit in Befürworter und Gegner von Internetsperren. Beide Seiten neigen zunehmend dazu, viele Argumente und Angaben als gegenben hinzunehmen oder ungeprüft zu übernehmen.

Auf Phoenix wird heute ab 14:30 die Bundestagsdebatte zum Thema „Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet“ Live übertragen. Oben rechts auf der Seite gibts auch einen Stream.

Über die Petition, die soeben die 31.000‘er marke geknackt hat, berichten u.a.  die Rheinische Post, der Stern und der Spiegel

Update:

Ungefähr um 11Uhr hab ich gestern (04.05) die Petition entdeckt, da hatte sie 25 mitzeichner, mittlerweile ist sie bei 14.000 (8:50, 05.05).

Update 5.5. 23:55

Mittlerweile sind wir bei über 27.000 mitzeichnern angekommen

Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten

Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Links 04-05-2009

4. Mai 2009

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